Damit zahlreiche Initiativen gefördert werden können, benötigt die EMMENDINGER BÜRGERSTIFTUNG so viel Kapital wie möglich. Bitte unterstützen deshalb auch Sie bürgerliches Engagement.

 

 

Spenden - Es ist schön Gutes zu tun und zu helfen.

 

Eine Spende wird immer zeitnah verwendet. Mit dieser Form der Zuwendung unterstützen Sie unmittelbar die aktuellen Aufgaben der EMMENDINGER BÜRGERSTIFTUNG.

Spenden können alle Emmendinger Bürgerinnen und Bürger, aber auch Menschen, die nicht hier wohnen, sich Emmendingen jedoch verbunden fühlen.

Unsere Spendenkonten finden Sie unten auf dieser Seite.

Spenden z.B. durch Geburtstage - Jubiläum - Firmenfeier

Wer seinen Geburtstag, ein Jubiläum oder eine Firmenfeier zum Anlass nimmt, um anderen etwas zukommen zu lassen, teilt seine Freude!

Auch bei der EMMMENDINGER BÜRGERSTIFTUNG besteht die Möglichkeit der "Geburtstags- oder Jubiläumsspende". Sie verzichten dabei auf ein persönliches Geschenk und bitte Ihre Gratulanten stattdessen an die EMMENDINGER BÜRGERSTIFTUNG zu spenden. Damit wir Ihre Spende auch Ihrem Anlass zuordnen können, informieren Sie bitte vorab Herrn Breisacher, Stadtkasse Emmendingen, Tel. 07641 452-2251 und teilen Sie Ihren Gratulanten und Gästen das Stichwort "Geburtstags- oder Jubiläumsspende Herr/Frau/Firma" mit.

Die Spender erhalten innerhalb von 6-8 Wochen eine Zuwendungsbescheinigung von uns. Wichtig hierfür ist, dass bei der Überweisung der Name und die vollständige Adresse angegeben wird.

Damit Sie die Möglichkeit haben sich noch einmal bei allen zu bedanken, senden wir Ihnen nach dem Fest gerne eine Liste mit allen Spendern zu.
Herzlichen Dank an alle, die unsere Arbeit auf diese Weise unterstützen.

Zustiftung - Eine gute Tat für die Ewigkeit.

 

Eine Zuwendung in Form einer Zustiftung wird dem Stiftungskapital hinzugefügt. Der Betrag bleibt erhalten und die Erträge daraus werden Jahr für Jahr für die Projekte der EMMENDINGER BÜRGERSTIFTUNG eingesetzt.

Stifter werden ist einfach, die Form der Zustiftung kann ganz unterschiedlicher Art sein:

z.B. Barvermögen, Wertpapiere, Immobilien oder sonstige Sachwerte.

  • Eine Stiftung ist grundsätzlich für die Ewigkeit angelegt und sichert deshalb die gewählten Ziele besonders nachhaltig. Eine Stiftung wirkt über uns hinaus.
  • Das Vermögen der Stiftung darf nicht angetastet werden. Allein die Erträge aus der Kapitalanlage oder Spenden dürfen für die Arbeit genutzt werden.
  • Eine staatliche Aufsichtsbehörde achtet darauf, dass der Stiftungszweck auf ungebrenzte Zeit verwirklicht wird.

Sprechen Sie uns hierzu gerne an und nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Die Kontaktdaten finden Sie unten auf dieser Seite.


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